Bestattung

Was muss ich jetzt tun?

Kaum jemand weiß genau, was er tun muss, wenn er mit dem Tod eines nahe stehenden Menschen konfrontiert wird. Wenn der Sterbefall in der Wohnung eintritt, muss zunächst ein Arzt, möglichst der Hausarzt, sein Stellvertreter oder der Notarzt benachrichtigt werden. Seine Aufgabe ist es, den Tod festzustellen und die Todesbescheinigung auszustellen. Dazu halten Sie den Personalausweis des Verstorbenen bereit. Tritt der Sterbefall in einem Krankenhaus, einem Senioren- oder Pflegeheim ein, kümmert sich die Verwaltung der jeweiligen Einrichtung um die Ausstellung der Todesbescheinigung.

Nun ist der Zeitpunkt gekommen, an dem ein erfahrenes Bestattungsunternehmen hinzugezogen werden sollte. Grundsätzlich kann das Unternehmen von den Angehörigen frei gewählt werden, egal wo und auf welche Weise der Tod eingetreten ist. Die Angehörigen sollten, möglichst telefonisch, ein Unternehmen ihres Vertrauens über den eingetretenen Sterbefall informieren. Ein gut geführtes Haus ist hierfür Tag und Nacht dienstbereit. Das Bestattungsunternehmen übernimmt für Sie alle weiteren Absprachen: es vereinbart mit Ihnen einen Beisetzungstermin und spricht diesen mit dem Friedhofsamt und dem Pastor ab. Der Pfarrer ihrer Ortsgemeinde wird Kontakt mit Ihnen aufnehmen, um einen Trauerbesuch abzusprechen.

Wenn Sie es möchten kann der oder die Verstorbene sofort abgeholt werden. Die Abholung des Verstorbenen muss durch ein Bestattungsinstitut geschehen, weil in Deutschland der Leichnam in einem dafür vorgesehenen Fahrzeug transportiert werden muss. Wenn Sie möchten, können Sie den Verstorbenen bis zu 24 Stunden bei sich zu Hause behalten, wenn keine ansteckenden Krankheiten oder Veränderungen bestehen, können Sie in Ruhe Abschied nehmen. Sie können Ihren Pfarrer auch um eine Aussegung am Sterbebett bitten.Zur Bearbeitung und Abwicklung der Bestattung werden folgende Dokumente, Urkunden und Unterlagen benötigt:

  Familienstammbuch (vollständig geführt), da der Gesetzgeber den Nachweis des Personenstandes verlangt. Sollte das Familienstammbuch nicht vorhanden oder unvollständig sein, sind Einzeldokumente notwendig. Personalausweis, Heiratsurkunde (bei Geschiedenen mit Scheidungsvermerk) oder Scheidungsurteil (mit Rechtsvermerk)
- Todesbescheinigung (stellt der Arzt aus)
- Geburtsurkunde (nur bei Ledigen)
- Sterbeurkunde, falls der Ehegatte bereits verstorben ist
- Rentenanpassungsmitteilung (letzter aktueller Stand, sämtlicher Renten) 
- Personalnummer und Zahlstelle der Pension 
- Kontonummer des Ehegatten für die Vorschusszahlung der Witwen/Witwerrente)
- Mitgliedskarte der Krankenkasse / Gewerkschaften (Versichertenkarte / Chip-Karte) 
- Versicherungspolicen (Lebens- bzw. Sterbeversicherungen mit letztem Zahlungsnachweis) 
- Schwerbehindertenausweis
- Grabdokumente (Urkunden über Grab-Nr. u. Nutzungsrechte an einer Grabstätte)

Sollten Urkunden - aus welchen Gründen auch immer - nicht zur Verfügung stehen, kann Ihnen das Bestattungsinstitut bei der Beschaffung helfen. (Diese Dokumente sollten zu Lebzeiten bereits auf die Vollständigkeit geprüft oder ergänzt werden). Auf diese Weise kann das Bestattungsunternehmen frühzeitig die zahlreichen Behördengänge erledigen, die der Gesetzgeber vorschreibt und mit denen die Angehörigen nicht unnötig belastet werden sollten.


Beerdigungskaffee im Gemeindehaus

Nicht nur für Menschen, die der Kirche nahe stehen, bietet Ihre Kirchengemeinde an, das Kaffeetrinken nach Beerdigungen im Gemeindehaus zum Selbstkostenpreis durchzuführen. Ein Team von Frauen sorgt für eine würdige Gestaltung und hilft Ihnen dabei, den ersten Schritt ins Leben zurück zu machen. Im Gemeindehaus Poppensiek können bis zu 250 Personen bewirtet werden. Die Gestaltung des Kaffeetrinkens richtet sich nach Ihren Wünschen.