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Vom Ältestenrat zur modernen Selbstverwaltung
In der Grundbedeutung heißt das Wort Presbyterium Ältestenrat und stammt aus dem Griechischen bzw. aus der frühchristlichen Gemeindearbeit. Alt aussehen würde heute aber wohl nur die Gemeinde, die über keine dieser wichtigen ehrenamtlichen Helfer verfügen kann. Gemeinsam mit den zwei Pfarrern kümmern sich unsere Presbyter untereinander gleichberechtigt um alle verwaltungstechnischen, finanziellen, rechtlichen und religiösen Angelegenheiten der Gemeinde. Auch die Wahl eines neuen Pfarrers fällt in die Zuständigkeit dieses Gremiums.
Wählbar ist jedes Gemeindemitglied, das am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist und im Wahlverzeichnis der Gemeinde steht. Wahlberechtigt ist man übrigends schon mit 16 Jahren, wenn man zum Abendmahl zugelassen (konfirmiert) ist und, soweit dazu eine Verpflichtung besteht, zu den kirchlichen Abgaben beiträgt. Alle vier Jahre wird die Hälfte des Presbyteriums neu gewählt. Die Amtszeit des Einzelnen beläuft sich auf vier Jahre.
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