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2. Trauung
2.1 Anmeldung zur Eheschließung
Bei einer Hochzeit ist Vieles zu bedenken, von der Hochzeitskleidung bis zum Raum für die Feier. Auch für die Trauung in der Kirche sind einige Dinge nötig.
Besonders in den Sommermonaten finden in den Kirchen viele Hochzeiten statt. Darum ist es wichtig, dass man den Termin für die Trauung rechtzeitig abspricht. Die Anmeldung erfolgt im Gemeindebüro oder beim zuständigen Pfarrer.
Für die Eintragung in die Kirchenbücher braucht man das Datum der eigenen Taufe und der Konfirmation. Meistens haben die Eltern die Taufurkunde im eigenen Stammbuch. Die Konfirmationsurkunde befindet sich bei den eigenen Unterlagen.
Eine kirchliche Trauung ist erst nach der standesamtlichen Hochzeit möglich. Das Stammbuch oder die Hochzeitsurkunde muss man dann zur kirchlichen Trauung mitbringen.
Die Brautpaare werden gebeten, den Traugottesdienst aktiv mit zu gestalten. Sie wählen einen Trauspruch aus, der so etwas wie ein Motto für ihre Ehe darstellt. Der Trauspruch muss aus der Bibel sein; andere Sinnsprüche können einen biblischen Spruch ergänzen. Sie können die Lieder mit aussuchen, die gesungen werden. Beim Fürbittengebet und bei den Lesungen können sich Freunde und Verwandte beteiligen. Auch den Verwendungszweck der Kollekte kann das Brautpaar mit bestimmen, soweit sie einer kirchlichen Organisation zu Gute kommt. Die musikalische Gestaltung des Gottesdienstes wird mit den Organisten abgesprochen.
Vor der Trauung findet ein Traugespräch mit dem Pastor statt, in dem alle Fragen rund um den Traugottesdienst besprochen werden.
2.2 Traugottesdienst
Der Pastor begrüßt das Brautpaar vor der Kirche. Zum Orgelvorspiel zieht das Brautpaar in die Kirche ein. Dazu erhebt sich die Gemeinde von ihren Sitzplätzen. Nach Lied, Gebet und Lesung aus der Bibel folgt die Traupredigt über den Trauspruch. Danach beginnt die eigentliche Trauhandlung:
- Lesung über die Liebe - Traufragen - Ringwechsel - Handreichung - Segnung
Der Ring ist ein Kreis ohne Anfang und Ende. So soll es auch in der Liebe sein. Sie soll kein Ende haben. Das wünschen sich die Brautleute, wenn sie sich den Ring gegenseitig an die Hand stecken. Ursprünglich war das Überreichen der Ringe das wichtigste Zeichen bei der Verlobung. Mit dem Überreichen der Ringe wurde der Ehevertrag besiegelt. Heute gelten die Ringe als ein Zeichen für Treue und Partnerschaft. Beide Ehepartner tragen den gleichen Ring: sie gehören zusammen.
Bei der Handreichung reicht sich das Brautpaar die rechten Hände. Bei der Hochzeit kann das Handreichen ein Zeichen für den „Bund der Ehe" sein. Der Pastor spricht über den Händen noch einen Segen. Beim Segen zeichnet der Pastor mit den Händen ein Kreuz über das Brautpaar und zeigt damit, dass sie unter dem Segen von Jesus Christus stehen. Im Schlussteil des Traugottesdienstes folgen das Fürbittgebet, Vaterunser und der Segen für alle. Beim Orgelnachspiel verlässt das Brautpaar als erstes die Kirche. Am Ausgang wird die Kollekte eingesammelt. Im Blick auf das Fotografieren und Filmen im Gottesdienst empfiehlt es sich, mit dem Pfarrer konkrete Absprache zu treffen und den beteiligten Familien mitzuteilen.
2.3 Weitere Fragen
Muss ich in der evangelischen Kirche sein, um kirchlich heiraten zu können? Wenigstens ein Ehepartner muss in der evangelischen Kirche sein.
Kann ich auch in einer Kirche heiraten, zu der ich nicht als Gemeindeglied gehöre und mir den Pfarrer auswählen? Zuständig für die Trauung ist der Pfarrer des Pfarrbezirks, zu dem einer der Partner gehört. Die Trauung kann aber auch in einer anderen Kirche stattfinden. In diesem Fall sollte sich das Paar an den Pfarrer wenden, der an der gewünschten Kirche Dienst tut. Soll nicht der Ortspfarrer die Trauung durchführen, sondern ein anderer, z.B. ein befreundeter Pfarrer, so muss der zuständige Ortspfarrer oder die zuständige Ortspfarrerin ein Einverständnis abgeben (Dimissiorale).
Darf der Ehepartner katholisch sein, wenn ich evangelisch heiraten will? Ja. Gehört ein Ehepartner zur katholischen Kirche und ein Ehepartner zur evangelischen Kirche, kann eine evangelische Trauung stattfinden. Der katholische Ehepartner sollte sich aber mit seinem Priester in Verbindung setzen, damit die Trauung auch von der katholischen Kirche als gültig anerkannt wird. Der katholische Ehepartner behält dann seine Rechte in der katholischen Kirche.
Gibt es eine ökumenische Trauung? Nein. Kirchenrechtlich gibt es keine ökumenische Trauung. Es gibt entweder eine katholische Trauung mit evangelischem Beistand oder eine evangelische Trauung mit katholischem Beistand. Die Trauung muss also kirchenrechtlich bei einer der beiden Konfessionen geschlossen werden. In der Regel ist das die Konfession, in deren Kirche die Trauung stattfindet. Zur Vorbereitung des Traugottesdienstes muss das Brautpaar mit den Pfarrern beider Konfessionen sprechen. Ein Konfessionswechsel eines der Ehepartner wird heute weder von der evangelischen noch von der katholischen Kirche verlangt.
Kann ein geschiedener Mensch kirchlich ein zweites Mal heiraten? Ist ein Ehepartner geschieden, liegt die Entscheidung über eine kirchliche Trauung in der seelsorglichen Verantwortung des Pfarrers oder der Pfarrerin.
An welchen Tagen können kirchliche Trauungen stattfinden? Trauungen sollen nicht in der Karwoche, am Buß- und Bettag, am Ewigkeitssonntag, am Ostersonntag, am Pfingstsonntag und am ersten Weihnachtstag stattfinden. Sonntags sind sie eher unüblich. Meistens finden Trauungen am Freitag oder Samstag statt.
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